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   VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95   

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VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 (https://dejure.org/1996,4787)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 (https://dejure.org/1996,4787)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 13 TG 3227/95 (https://dejure.org/1996,4787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 2 AuslG, § 20 Abs 3 S 1 AuslG
    (Kindernachzug: zur sachgerechten Ermessensausübung nach AuslG 1990 § 20 Abs 3 S 1; Beurteilungszeitpunkt für Minderjährigkeit im Sichtvermerksverfahren nach AuslG 1990 § 20 Abs 2 Nr 2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung; Nachzugsanspruch eines Kindes; Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 159 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95
    Dieser Rechtsanspruch scheitert zwar nicht daran, daß die Antragstellerin zwischenzeitlich das 17. Lebensjahr vollendet und damit die in § 20 Abs. 2 Nr. 2 bestimmte Altershöchstgrenze für den Kindernachzug von 16 Jahren überschritten hat, denn für die Erfüllung des in der vorgenannten Regelung normierten Alterserfordernisses ist allein auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einreise abzustellen (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Februar 1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR. 1992, 349 (350); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 -, NVwZ-RR 1994, 692; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 86).

    Ob dem nachzugswilligen Ausländer unter diesen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, hat die zuständige Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 zu § 20 AuslG; anderer Ansicht: Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 85, wonach es sich bei der Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG um einen den Rechtsanspruch nach § 20 Abs. 2 AuslG ergänzenden Ausnahmetatbestand handeln soll).

    Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, wird dem Kind der Nachzug zu dem sorgeberechtigten Elternteil zur Gewährleistung der erforderlichen Pflege und Erziehung nicht versagt werden können, wobei Art und Umfang der notwendigen Betreuung allerdings von dem Alter des Kindes abhängig sind (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. September 1993 - 11 S 1354/93 - und vom 30. März 1993 - 1 S 2801/92, EZAR 022 Nr. 3; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 12 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 ff. zu § 20 AuslG).

    Dem vorliegenden Sachverhalt ist nämlich nicht zu entnehmen, ob für den Nachzug der Antragstellerin die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 AuslG erfüllt sind, von denen im Rahmen des § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG nicht abgesehen werden darf (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, a. a. O.; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 85).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1994 - 13 B 12522/93

    Ausländerrechtliche Verfügung ; Zustellung an gesetzlichen Vertreter;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95
    Dieser Rechtsanspruch scheitert zwar nicht daran, daß die Antragstellerin zwischenzeitlich das 17. Lebensjahr vollendet und damit die in § 20 Abs. 2 Nr. 2 bestimmte Altershöchstgrenze für den Kindernachzug von 16 Jahren überschritten hat, denn für die Erfüllung des in der vorgenannten Regelung normierten Alterserfordernisses ist allein auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einreise abzustellen (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Februar 1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR. 1992, 349 (350); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 -, NVwZ-RR 1994, 692; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 86).

    Ob dem nachzugswilligen Ausländer unter diesen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, hat die zuständige Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 zu § 20 AuslG; anderer Ansicht: Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 85, wonach es sich bei der Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG um einen den Rechtsanspruch nach § 20 Abs. 2 AuslG ergänzenden Ausnahmetatbestand handeln soll).

    Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, wird dem Kind der Nachzug zu dem sorgeberechtigten Elternteil zur Gewährleistung der erforderlichen Pflege und Erziehung nicht versagt werden können, wobei Art und Umfang der notwendigen Betreuung allerdings von dem Alter des Kindes abhängig sind (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. September 1993 - 11 S 1354/93 - und vom 30. März 1993 - 1 S 2801/92, EZAR 022 Nr. 3; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 12 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 ff. zu § 20 AuslG).

    Hiervon abzuweichen ist nur dann gerechtfertigt, wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Übertragung bestehen oder wenn die Entscheidung über die Ausübung des Sorgerechts durch nachträglich eingetretene Umstände in Frage gestellt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994, a. a. O.; Hailbronner, a. a. O., Rdnr. 11 zu § 20 AuslG).

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95
    Die Antragstellerin kann ihr Rechtsschutzbegehren deshalb über einen Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO verfolgen, weil ihr als Folge der Stellung ihres Antrages vom 26. Januar 1995 auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bis zur ablehnenden Entscheidung der Ausländerbehörde ein vorläufiges gesetzliches Bleiberecht nach § 69 AuslG zustand, das durch eine gerichtliche Eilentscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt werden kann (vgl. hierzu grundlegend: Beschluß des Senats vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 -, InfAuslR 1991, 272).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91

    Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95
    Dieser Rechtsanspruch scheitert zwar nicht daran, daß die Antragstellerin zwischenzeitlich das 17. Lebensjahr vollendet und damit die in § 20 Abs. 2 Nr. 2 bestimmte Altershöchstgrenze für den Kindernachzug von 16 Jahren überschritten hat, denn für die Erfüllung des in der vorgenannten Regelung normierten Alterserfordernisses ist allein auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einreise abzustellen (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Februar 1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR. 1992, 349 (350); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 -, NVwZ-RR 1994, 692; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1993 - 11 S 1354/93

    Ausländerrecht - Kindernachzug - Ermessensentscheidung nach AuslG 1990 § 20 Abs 3

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95
    Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, wird dem Kind der Nachzug zu dem sorgeberechtigten Elternteil zur Gewährleistung der erforderlichen Pflege und Erziehung nicht versagt werden können, wobei Art und Umfang der notwendigen Betreuung allerdings von dem Alter des Kindes abhängig sind (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. September 1993 - 11 S 1354/93 - und vom 30. März 1993 - 1 S 2801/92, EZAR 022 Nr. 3; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 12 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 ff. zu § 20 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 1 S 2801/92

    Ausländerrecht: Kindernachzug - Verweigerung bei möglicher Betreuung im

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95
    Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, wird dem Kind der Nachzug zu dem sorgeberechtigten Elternteil zur Gewährleistung der erforderlichen Pflege und Erziehung nicht versagt werden können, wobei Art und Umfang der notwendigen Betreuung allerdings von dem Alter des Kindes abhängig sind (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. September 1993 - 11 S 1354/93 - und vom 30. März 1993 - 1 S 2801/92, EZAR 022 Nr. 3; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 12 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 ff. zu § 20 AuslG).
  • VG Gießen, 08.05.1998 - 7 G 1940/97

    Erhaltung der Rechtsstellung jugendlicher Ausländer - Aufenthaltserlaubnis für

    Hess. VGH, vgl.: Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 - EZAR 622 Nr. 19; 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 - EZAR 022 Nr. 5; BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96 - InfAuslR 1998, 161 ff.).

    Eine nach § 20 Abs. 3 S. 1 AuslG vorzunehmende Ermessensentscheidung, ob der Nachzug des Kindes zu dem in Deutschland lebenden Elternteil zu gestatten ist, ist am Kindeswohl zu orientieren (st. Rspr., Hess. VGH, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 - EZAR 022 Nr. 5).

    Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang auch, ob für die Beurteilung der Erfüllung der Nachzugsvoraussetzungen der derzeitige Zeitpunkt entscheidend ist (so Hess. VGH, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95 -, InfAuslR 1996, 170 = EZAR 024 Nr. 6 und OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1996 - 17 A 1032/32 -) oder ob insoweit auf den Einreisezeitpunkt (so Hess. VGH, 29.05.1995 - 13 TH 3165/94 -, NVwZ-RR 1996, 236 und Beschluß vom 31.01.1996, a.a.O.) oder allgemein auf die Lebensverhältnisse vor Vollendung des 16. Lebensjahres (so jüngst BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96 - = InfAuslR 1998, 161 ) abzustellen ist.

    Die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an den Antragsteller steht im übrigen auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluß vom 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 - EZAR 022 Nr. 5 Seite 4), der dort ausdrücklich feststellt, daß es grundsätzlich dem Wohl eines Kindes entspricht, es in seiner vertrauten Umgebung zu belassen und nicht durch den Umzug nach Deutschland in eine völlig fremde Umgebung zu versetzen.

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95

    Aufenthaltserlaubnis zwecks Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 -

    Für den Antragsteller, der bereits im Alter von etwa 13 Jahren eingereist war und für Einreise und Aufenthalt bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres keiner Genehmigung bedurfte, weil sein Vater seit 1. September 1988 eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG), ist aber für das Alterserfordernis nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG auf die 1991 oder Anfang 1992 erfolgte Einreise abzustellen (dazu näher Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19 = FamRZ 1993, 1439 (Ls.); ebenso Hess. VGH, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 - m.w.N.).

    Denn diese Vorschrift sieht ohne Beschränkung auf die eheliche oder nichteheliche Mutter ein Absehen von dem Erfordernis des Aufenthalts beider Eltern nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 AuslG für den Fall vor, daß die Eltern nicht oder nicht mehr miteinander verheiratet sind, und ermöglicht der Ausländerbehörde für diesen Fall eine Ermessensentscheidung (Hailbronner, Ausländerrecht, § 20 AuslG Rdnr. 10; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., 1993, § 20 AuslG Rdnr. 9, 12; Kloesel/Christ/Häußer, Dt. Ausländerrecht, § 20 AuslG Rdnr. 36; Hess. VGH, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 - a.A. Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 85).

    Da die Mutter des Antragstellers sich um dessen Wohl allem Anschein nach schon von dessen ersten oder zweiten Lebensjahr an nicht (mehr) gekümmert und die tatsächliche Sorge dessen Vater und Großmutter väterlicherseits überlassen hat, erscheint es dem beschließenden Senat ermessensfehlerhaft, in einem derartigen Einzelfall allein auf die objektive Unmöglichkeit der Personensorge durch die nicht mehr sorgeberechtigte nichteheliche Mutter abzustellen und die tatsächliche Familiensituation damit völlig außer acht zu lassen, die zusätzlich dadurch gekennzeichnet ist, daß dem Antragsteller bei seinem inzwischen verheirateten Vater das Leben in einer vollständigen Familie ermöglicht wird (vgl. dazu auch Hess. VGH, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 -).

  • VG Frankfurt/Main, 04.12.1997 - 6 G 2728/97
    Hält sich das Kind bereits längere Zeit bei seinem Vater oder Mutter in Deutschland auf und übt dieser Elternteil das Sorgerecht über das Kind aus, wird es in der Regel sachgerecht sein, dem ausländischen Kind die beantragte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (vgl. hess. VGH, Beschl. v. 31.1.1996, 13 TG 3227/95).
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